AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ovvvo GmbH für Leistungen der Subbrand thermobee.
- Stand
- 17.04.2026
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der ovvvo GmbH (Subbrand thermobee) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Sie gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Nebenleistungen, Geschäftsbereiche und Kundenbeziehungen.
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese werden nicht anerkannt, es sei denn, die ovvvo GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die Ausführung einer Lieferung oder Leistung gilt nicht als Zustimmung.
Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Absprachen, die nicht in Textform bestätigt wurden, haben keine Gültigkeit.
Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden sowie Erklärungen von Vertretern oder Beauftragten werden erst durch Bestätigung in Textform rechtsverbindlich.
Die Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern gemäß Paragraf 14 BGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Die jeweils gültige Fassung der AGB kann jederzeit auf der Website abgerufen und ausgedruckt werden.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person gemäß Paragraf 13 BGB, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft gemäß Paragraf 14 BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Hierüber erfolgt eine gesonderte Belehrung.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote sind 30 Tage ab dem Datum der Angebotserstellung gültig.
Soweit ein Angebot in Textform der ovvvo GmbH vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die angegebene Dauer verbindlich.
Mit der Unterzeichnung des vorgelegten Angebots sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen kommt die Vertragsannahme mit der ovvvo GmbH zustande.
Werden Vertragsbedingungen geändert, erhält der Kunde jeweils ein neues Preisangebot mit Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Unterlagen zu Angeboten oder Aufträgen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Herstelleränderungen in Konstruktion oder Ausstattung berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Rücktritt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind unverbindlich.
Angebote und Anlagen bleiben Eigentum der ovvvo GmbH und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrags sind sie zurückzusenden. Missbrauch verpflichtet zu Schadensersatz.
Es besteht keine Pflicht zur Annahme einer Bestellung. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert; Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Die ovvvo GmbH stellt dafür die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Die Vorbereitung und Anpassung der elektrischen Installation liegt beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich vertraglich anders geregelt. Die Installation muss den VDE-Vorschriften und den Leistungsanforderungen der Anlage entsprechen.
3. Preise
Die im Auftrag angegebenen Preise gelten gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
Zusätzliche Arbeiten oder Materialien, die nicht im Auftrag enthalten sind, werden nach gesondertem Angebot abgerechnet.
Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen bzw. Leistungen.
Ein vereinbarter Festpreis ist nur verbindlich, wenn er in Textform anerkannt und mit zeitlicher Absprache zu Beginn und Abschluss der Arbeiten vereinbart wurde.
Der Festpreis schließt alle mit der Durchführung der Maßnahme verbundenen Kosten und Auslagen ein.
Teillieferungen und Teilleistungen können nach erfolgter Teilabnahme gesondert abgerechnet werden, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Verzögern sich Aufnahme, Fortgang oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht von der ovvvo GmbH zu vertreten sind, dürfen Preise für Lohn-, Material- und sonstige Kosten erhöht werden. Die Regelung zu zusätzlichen Arbeiten bleibt unberührt.
Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; lediglich Abweichungen im Leistungsaufwand sind gesondert auszuweisen.
Nicht ausdrücklich veranschlagte, aber notwendige oder vom Kunden verlangte Leistungen werden zusätzlich berechnet.
Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Entsorgung bezieht sich ausschließlich auf bei der Montage anfallende Abfälle und umfasst nicht Erde oder Grünabfälle. Die Entsorgung alter Heizungsanlagen erfolgt nur bei entsprechender Beauftragung.
3.12 Vergütung bereits erbrachter Leistungen bei Rücktritt oder Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, tritt er zurück oder kommt es aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung der Gesamtmaßnahme, bleibt die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
- Bereits ausgeführte Arbeiten und Dienstleistungen
- Vorbereitende Leistungen wie Heizlastberechnung, Heizreport, technische Audits, Planungs- und Beratungsleistungen
- Interner Arbeitsaufwand einschließlich administrativer, organisatorischer und technischer Leistungen
- Bereits gelieferte oder beschaffte Materialien und Komponenten
- Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie bis zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Nichtdurchführung bereits erbracht, vorbereitet oder geliefert wurden.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 3 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Die ovvvo GmbH ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist.
Zusätzlich kann nach Lieferung und vor Montage eine Abschlagszahlung verlangt werden. Diese beträgt maximal 60 Prozent des Gesamtpreises abzüglich bereits geleisteter Anzahlung. Bei nicht zeitgleicher Lieferung darf die Abschlagszahlung bereits nach Lieferung einzelner Komponenten verlangt werden.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Die ovvvo GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten; dies umfasst auch Nebenrechte.
Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montage der bestellten Komponenten oder, falls dies nicht bei Montage erfolgt, unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Rechnungsbetrag abzüglich Vorauszahlungen sieben Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
Soweit gesetzlich zwingend ein Stromzählerwechsel erforderlich ist, werden abweichend hiervon 2000 Euro der Rechnungssumme erst mit dem Datum des Zählerwechsels fällig. Der Zählerwechsel ist nicht Bestandteil der Leistungen und erfolgt regelmäßig durch den Verteilnetzbetreiber.
Erhöhen sich Material- oder Installationskosten bis zum Liefertermin aufgrund lieferantenbedingter Preiserhöhungen um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Bestellzeitpunkt und beträgt die avisierte Lieferzeit mehr als 4 Monate, darf der Preis entsprechend angepasst werden. Kostenminderungen sind anzurechnen. Der Kunde ist vor Lieferung zu informieren und kann die Erhöhung ablehnen und vom Auftrag zurücktreten.
Erklärt der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist, hängt eine Vertragsauflösung von der Zustimmung der ovvvo GmbH ab. Bei Zustimmung sind bereits erfolgte Lieferungen zurückzugeben und eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der ovvvo GmbH.
Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.
Ein Weiterverkauf der Ware ist nicht gestattet.
6. Lieferzeit und Lieferhindernisse
Ausführungsfristen und Lieferzeitangaben beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und sonstiger vom Kunden zu schaffender Voraussetzungen.
Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Lager beziehungsweise der Beginn der Ausführungsarbeiten. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch ohne Gewähr und nur annähernd.
Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten, ist die ovvvo GmbH nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, erforderliche Maßnahmen selbst zu treffen und zu liefern oder vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrags zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Ereignisse höherer Gewalt oder andere unverschuldete Beeinträchtigungen der Leistungserbringung verlängern Fristen angemessen und berechtigen zum ganz oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt bei Streik, Aussperrung, Transportbehinderungen, Verzögerungen in der Rohstoffanlieferung, Betriebsstörungen oder sonstigen unvorhergesehenen Umständen sowie bei entsprechenden Ereignissen bei Zulieferern.
Während der Ausführung ist für Baustoffe, Werkzeuge und dergleichen vom Kunden kostenlos ein verschließbarer Bereich zur Verfügung zu stellen.
7. Abnahme
Die Abnahme der erbrachten Leistungen ist nach Fertigstellung vorzunehmen, auch wenn die endgültige Feinregulierung noch nicht erfolgt ist, sobald der Kunde über die Fertigstellung informiert wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Für vom Hersteller vorgegebene Inbetriebnahmetermine wird keine Verantwortung übernommen.
8. Gefahrübergang
Die ovvvo GmbH trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Abnahme der Leistung.
Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Ein Gefahrübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unterbrochen wird und bis dahin erbrachte Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergehen.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur beziehungsweise bei Abholung auf den Kunden über.
9. Gewährleistung
Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
Die Verjährung von Mängelansprüchen aus Werkverträgen richtet sich nach Paragraf 634a BGB.
Gegenüber Unternehmern besteht bei von der ovvvo GmbH zu vertretenden Mängeln zunächst ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Eine Nachbesserung gilt regelmäßig nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
Bei nur geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht, sondern nur ein Minderungsrecht.
Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Empfang, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher fünf Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Keine Haftung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, nicht genehmigte Veränderungen oder die Nichtbeachtung von Behandlungs-, Wartungs- und Pflegevorschriften entstanden sind.
Mängel bei Reparatur oder Montage sind unverzüglich mitzuteilen. Werden ohne ausdrückliche Einwilligung unsachgemäß Instandsetzungs- oder Montagearbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt, entfällt die Haftung für diese Arbeiten. Gleiches gilt, wenn auf Kundenwunsch der Austausch erneuerungsbedürftiger Teile unterbleibt.
10. Herstellergarantie
Die ovvvo GmbH übernimmt keine gesonderte Gewährleistung für das Wärmepumpengerät selbst; es gilt ausschließlich die Gewährleistung des Herstellers gemäß dessen Bedingungen.
Die ovvvo GmbH vermittelt Gewährleistungsansprüche an den Hersteller. Garantiereklamationen können per E-Mail an den Kundenservice gemeldet werden.
Die Garantiezeit des Herstellers ist auf der Garantiekarte des Produkts angegeben.
11. Haftung
Die Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Der Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die ovvvo GmbH auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten enthält die Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der ovvvo GmbH und Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz der ovvvo GmbH.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann oder gleichgestellt ist, der Sitz der ovvvo GmbH. Die ovvvo GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Die Auftragsbestätigung bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Punkte treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit vorhanden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: ovvvo GmbH, Palisadenstraße 41, 10243 Berlin oder per E-Mail an info@thermobee.de.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung.
- Bestellt am / erhalten am
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- Unzutreffendes streichen.